- wollen Ersatz für einen Unfallschaden erhalten, vielleicht das Fahrzeug reparieren lassen; und der Schädiger verschleppt die Sache (oder seine Versicherung „mauert“)?
- fragen sich, ob Sie unter Umständen wirklich auch ohne eigenes Verschulden für einen fremden Schaden aufkommen – und beim Ersatz des selbst erlittenen Schaden entsprechende Abstriche hinnehmen – müssen?
- ärgern sich über eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse ihrer Versicherung und die damit verbundene Beitragserhöhung?
- sind von Ihrer Versicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung in Rückgriff genommen worden und sollen nun selbst für den Schaden des Unfallgegners aufkommen?
- möchten etwa ein ärgerliches „Knöllchen“, Abschleppkosten bzw. einen entsprechenden Bußgeldbescheid nicht einfach auf sich sitzen lassen?
|
- müssen (vielleicht aus beruflichen Gründen) nach Möglichkeit ein Ihnen drohendes Fahrverbot (oder eine Eintragung in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“) abwenden?
- haben sich mit einem anderen Verkehrsteilnehmer (oder der Polizei) „in der Wolle gehabt“ und sehen sich nun dem Vorwurf der Beleidigung ausgesetzt?
- werden nach einem Verkehrsunfall mit dem Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung oder gar Tötung im Straßenverkehr konfrontiert?
- unterliegen als Mieter oder Grundstücks-eigentümer einer Räum- und Streupflicht, und auf dem Bürgersteig ist etwas passiert?
|